12.10.2021 Protekt

Kritische Infrastrukturen nach dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 - Wohin geht die Reise?

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gehört zu den Stammgästen der protekt, sowohl als Teil des Konferenzprogramms als auch mit seinem Informationsstand. In diesem Jahr berichtet Dr. Timo Hauschild, Fachbereichsleiter Cyber-Sicherheit für Kritische Infrastrukturen, in seinem Vortrag im Track IT-Security über die neuen Regelungen in Bezug auf KRITIS, die sich durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 sowie die Änderungsverordnungen der BSI-KritisV ergeben.

Zwei Aspekte stehen besonders im Fokus: So wurde der §8a BSIG ergänzt um den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung und durch die Aufnahme der Siedlungsabfallentsorgung als weiteren KRITIS-Sektor steht eine Novellierung der BSI-KritisV an. Was das für KRITIS-Betreiber bedeutet, erläutert Dr. Timo Hauschild in seinem Vortrag. Darüber hinaus gibt er einen Überblick über die Rollen und die Angebote des BSI im Zusammenhang mit seiner Aufsichtsfunktion gegenüber KRITIS-Betreibern gemäß BSIG auf der einen Seite und seiner kooperativen Funktion im Rahmen der Public-Private-Partnerschaft UP KRITIS auf der anderen Seite.

Dr. Timo Hauschild arbeitet seit mehr als 20 Jahren beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Im September 2021 ist er als Fachbereichsleiter in sein langjähriges Arbeitsgebiet, den Schutz Kritischer Infrastrukturen zurückgekehrt. Zuvor verantwortete er seit 2017 als Fachbereichsleiter die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern aus Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Bereits 2011 übernahm Dr. Hauschild die Referatsleitung für den Bereich Kritische Infrastrukturen und Cyber-Sicherheit in der Wirtschaft. Schwerpunkte seiner Tätigkeit der letzten Jahre waren die Fortentwicklung der öffentlich-privaten Kooperation UP KRITIS, Gründung und Aufbau der Allianz für Cyber-Sicherheit, die Vorbereitung und Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes, der Aufbau des Verbindungswesens des BSI in Hamburg, Berlin, Wiesbaden, Stuttgart und Dresden sowie die Begründung des Themenfelds des Digitalen Verbraucherschutzes.

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