Onboarding neue gesetzliche Grundlagen bei KRITIS

Nationale Risikobewertung gemäß Art. 5 CER-Richtlinie - Kooperative Ansätze zur Umsetzung

Kurzbeschreibung

Die CER-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, kritische Einrichtungen zu identifizieren und deren physische Widerstandsfähigkeit gegenüber Bedrohungen wie Naturgefahren, Terroranschläge oder Sabotage zu stärken. Einen wesentlichen Teil der CER-Richtlinie stellt die nationale Risikobewertung dar. Im Vortrag werden zentralen Aspekte der nationalen Risikobewertung gemäß CER-Richtlinie erläutert und Vorplanungen dargestellt.

Referent/in

Stefan Mertens
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Moderator/in

Moderator: Jani Nakos
Bundsverband für den Schutz kritischer Infrastrukturen e.V.

Veranstaltungsort

Schumann-Saal | +1 Ebene