Onboarding neue gesetzliche Grundlagen bei KRITIS
Nationale Risikobewertung gemäß Art. 5 CER-Richtlinie - Kooperative Ansätze zur Umsetzung
- 06.11.2024 | 12:05 - 12:25
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Schumann-Saal | +1 Ebene
Kurzbeschreibung
Die CER-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, kritische Einrichtungen zu identifizieren und deren physische Widerstandsfähigkeit gegenüber Bedrohungen wie Naturgefahren, Terroranschläge oder Sabotage zu stärken. Einen wesentlichen Teil der CER-Richtlinie stellt die nationale Risikobewertung dar. Im Vortrag werden zentralen Aspekte der nationalen Risikobewertung gemäß CER-Richtlinie erläutert und Vorplanungen dargestellt.
Referent/in
Stefan Mertens
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Moderator/in
Moderator: Jani Nakos
Bundsverband für den Schutz kritischer Infrastrukturen e.V.